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   08.08.2006 
  Lesbe: Keine
  Abschiebung in den Iran 
   
  Stuttgart (queer.de) - Eine 27-jährige iranische Lesbe aus dem Landkreis Ludwigsburg
  darf nicht in den Iran abgeschoben werden. Das entschied gestern das
  Stuttgarter Verwaltungsgericht. Die Richter argumentierten, dass die Iranerin
  als lesbische Frau in ihrer Heimat sogar noch mehr gefährdet sei als
  homosexuelle Männer. Sie habe durch eine "lebendige Schilderung ihrer
  Identität" glaubhaft gemacht, dass sie durch ihre maskuline Erscheinung
  und ihre Homosexualität unter dem Mullah-Regime Verfolgung bis hin zur
  Todesstrafe ausgesetzt sei. Die Frau erklärte, sie habe im Iran keinen Tschador getragen und war für einen Mann gehalten worden,
  wurde allerdings enttarnt. Als sie auf Kaution freigelassen wurde, ist sie im
  September 2003 nach Deutschland geflohen. Die Behörden lehnten zunächst ihren
  Asylantrag ab, woraufhin sie
  klagte. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist rechtskräftig. (dk) 
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