وزراي
داخله
ايالات
شانزده گانه
آلمان هر سال
دو نشست
برگزار
ميکنند که در
آن موارد و
مشکلاتي
مورد بررسي
قرار
ميگيرند که
حل آنها نياز
به يک
هماهنگي سراسري
داشته که
بايد از طريق
مصويه خاص
وزراي داخله
حل و فصل شوند.
از جمله
مواردي که در
ساليان اخير
و تقريبا
هميشه در
دستور کار
اين اجلاس
بوده است
مسئله
انتگراسيون،
مهاجرت ومهاجرين
وپناهندگي و
پناهجوبان
مي باشد .
در حال حاضر
حدود دويست
هزار نفر
پناهجوياني که
درخواست
پناهندگي
آنها رد و
پرونده آنها
بسته شده است
در آلمان و در
شرايط بسيار
سخت وغير
انساني
زندگي
ميکنند. در
اين سالها
پيوسته از
سوي
سازمانهاي
مدافع امور
پناهجويان
ازدولت و اين
اجلاس
خواسته شده
است که با
تصويب حق اقامت
اين افراد
موافقت شود.
آخرين بار در
سال 1999 اين
اجلاس با
مصوبه خود
معروف به "
آلت فال
رگلونگ ..." با
دادن اقامت
به بسياري،
که سالها
بلاتکليف
زندگي
ميکردند
موافقت کرده
بود.
با به اجراء
گذاشته شدن
قانون جديد
مهاجرت و اقامت
از آغاز سال 2005
، بسياري
اميدوار
بودند که اجلاس
وزراي فوق
الذکر اينبار
نيز با اجازه
اقامت بخش
بزرگي از
خارجيان که
سالهاست "
دولدنگ "
دارند
مؤافقت
نمايند. شدت
اعتراضات
آنقدر زياد
بود که
اينبار و درست
چند روز قبل
از تشکيل اين
اجلاس، اتو
شيلي وزير
کشور آلمان
با يک اقدام
بيشتر
تبليغي و فرصت
طلبانه،
خواهان
اعطائ اجازه
اقامت به آند
سته از کو
دکان و
نوجواناني
شد که توانسته
اند خود را در
جامعه آلمان
جا انداخته و
مشکل
انتگراسيون
ندارند.
کارشناسان و
فعالين امور
پناهجويان
گفته هاي
شيلي را آنهم
کوته زماني
قبل از تشکيل
اين اجلاس،
بسيار
ناروشن و مبهم
اعلام کردند.
چرا که براي
مثال معلوم
نميشد که
تکليف
خانواده اين
کودکان و
نوجوانان چه
ميشود ويا
اينکه
جزئيات و
شرايط طول
زمان اقامت
چگونه
ارزيابي
ميشود. از
آنجا که اکثريت
وزراي داخله
ايالات
آلمان با
احزاب رقيب و اپوزسيون
مي باشد،
پيشنهاد اتو
شيلي رد شد. امري
که از سوي
فعالين امور
پناهندگي
پيشاپيش حدس
زده مي شد.
اينک اين
سؤال مطرح
است که با
وجود اين همه
فشار و سختي
چکار بايد
کرد؟
سازمانها و
فعالين امور
پناهجويان
همچون پرو
آزول، شوراي
پنا هجويان
در ايالت
نورد راين
وستفالن و
برلين معتقدند
که بايد
دامنه
اعتراضات را
هر چه وسيع تر
کرد.
01.07.05 حنيف
حيدرنژاد
متن آلماني
مربوط به
جزئيات
مصويات
اجلاس وزراي
ايالات
شانزده گانه
آلمان
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IMK-Beschluss vom 24. Juni 2005
Der
Tenor der Beschlüsse der Innenministerkonferenz am 23. und 24. Juni 2005
ist eindeutig: Priorität Nummer eins ist die Rückkehr hier lebender Ausländer
und die weitere Einschränkung des Zuzugs nach Deutschland. Nur
afghanische Staatsangehörige können jetzt nach speziellen
"Integrationsanforderungen" eine Aufenthaltserlaubnis
beantragen. Das von Otto Schily am Tag der Innenministerkonferenz überraschend
geforderte Bleiberecht für Kinder und Jugendliche, die länger als sechs Jahre in
Deutschland leben, ist nicht beschlossen worden.
Im
Folgenden die Beschlüsse in Kurzform:
Kosovo:
Wie
in der Vereinbarung vom 26. April 2005 zwischen den deutschen Behörden und der UNMIK
beschlossen, werden die Abschiebungen von Ashkali und Ägyptern
wieder aufgenommen und Roma-Straftäter abgeschoben.
Eine
Bleiberechtsregelung
ist nicht beschlossen worden. Ein Bleiberecht wäre ein falsches Signal und könnte den
gesamten Rückführungsprozess zum Stillstand bringen, so die Innenminister. Befürworter
einer Bleiberechtsregelung sollten bedenken, dass diese die ethnischen Vertreibungen im
Kosovo zementieren würden und so das Völkerrecht unterliefen.
Afghanistan:
In
der Anlage zu Pressemitteilung ist die Regelung für afghanische
Staatsangehörige veröffentlicht. Es handelt sich um den gleichen Wortlaut
wie der nicht veröffentlichte Beschluss aus dem November 2004. Darin
wird die Reihenfolge der zwangsweisen Rückkehr
festgelegt und die Voraussetzungen für ein Bleiberecht. Ein Antrag
auf eine Aufenthaltserlaubnis muss bis zum 23. September 2005 gestellt
werden.
Zunächst
sollen Straftäter zurückkehren (z. B. Verurteilungen
von über 50 Tagessätzen - in der Summe), danach volljährige allein
stehende Männer die noch keine 6 Jahre in Deutschland leben. Berücksichtigt
werden sollen bei den "Rückführungen" außerdem die Dauer des Aufenthaltes,
der Familienstand, sowie die Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen.
Die
Bleiberechtsregelung stellt höhere Anforderungen als bisherige Altfallregelungen. Afghanische
Staatsangehörige können in Deutschland bleiben, wenn sie am 24. Juni 2005 das
65. Lebensjahr vollendet und keine Familienangehörigen in Afghanistan, wohl aber in
Deutschland haben, soweit sicher gestellt ist, das für Ihren Lebensunterhalt
gesorgt ist. Begünstigt werden können auch Personen, die sich am 24. Juni 2005 seit
mindestens 6 Jahren ununterbrochen in der Bundesrepublik aufhalten und
weitere Voraussetzungen wie eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes und
ausreichenden Wohnraum erfüllen. Dabei muss die betreffende Person "seit
mehr als zwei Jahren in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen". Nur kurzfristige
Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit sind unschädlich. Dabei richtet sich
die Kurzfristigkeit nach der Gesamtdauer der Beschäftigung. Kinder müssen mit
ihren Zeugnissen nachweisen, dass sie tatsächlich für den gesamten
Zeitraum zwischen dem Beginn und dem Ende es schulfähigen Alters zur Schule gegangen
sind.
Von
der
Bleiberechtsreglung
sind Personen ausgeschlossen, die "behördliche Maßnahmen zu Aufenthaltsbeendigung
vorsätzlich hinausgezögert" haben und in der Summe (das ist neu und härter)
zu Geldstrafen über 50 Tagessätzen verurteilt wurden.
Irak:
Irakische
Staatsangehörige werden vorerst nicht abgeschoben, weil die
Sicherheitslage im Irak noch keine Rückkehr zulässt. Dennoch üben die Innenminister
psychologischen Druck in Richtung Abschiebung aus. Sie sind der Meinung, dass
mit der Abschiebung von Irakern "so bald wie möglich" begonnen werden solle.
Zuerst sollen Personen zurückkehren, die schwere Straftaten begangen
haben und die "Innere Sicherheit" gefährden.
Nachzug ausländischer
Ehegatten:
Die
Innenminister der Bundesländer wollen den Familiennachzug von ausländischen
Ehegatten davon abhängig machen, dass beide Ehepartner das 21. Lebensjahr
vollendet haben und der nachziehende Ehegatte über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt.
Die Innenminister der Bundesländer bitten den Bundesinnenminister um die Aufnahme dieser
Regelung in das 2. Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Sie begründen diese
Einschränkung der Zuwanderung damit, dass Zwangsehen so verhindert werden könnten.
Mit 21 Jahren könnten sich die jungen Erwachsenen besser gegen den auf
sie ausgeübten Druck wehren. Außerdem könnten die nachgezogenen Ehegatten
besser "in einer gleichberechtigten Partnerschaft ihre eigenen Ziele und
Interessen verwirklichen", wenn sie die deutsche Sprache
beherrschen.
http://www.if-id.de/files/de/Asyl/EU_staaten_AbschiebeFlueg.php
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