نشست دوره اي وزراي داخله ايالات شانزده گانه آلمان با اعطاي حق اقامت به پناهجويان قديمي داراي

وزراي داخله ايالات شانزده گانه آلمان هر سال دو نشست برگزار ميکنند که در آن موارد و مشکلاتي مورد بررسي قرار ميگيرند که حل آنها نياز به يک هماهنگي سراسري داشته که بايد از طريق مصويه خاص وزراي داخله حل و فصل شوند. از جمله مواردي که در ساليان اخير و تقريبا هميشه در دستور کار اين اجلاس بوده است مسئله انتگراسيون، مهاجرت ومهاجرين وپناهندگي و پناهجوبان مي باشد .
در حال حاضر حدود دويست هزار نفر پناهجوياني که درخواست پناهندگي آنها رد و پرونده آنها بسته شده است در آلمان و در شرايط بسيار سخت وغير انساني زندگي ميکنند. در اين سالها پيوسته از سوي سازمانهاي مدافع امور پناهجويان ازدولت و اين اجلاس خواسته شده است که با تصويب حق اقامت اين افراد موافقت شود. آخرين بار در سال 1999 اين اجلاس با مصوبه خود معروف به " آلت فال رگلونگ ..." با دادن اقامت به بسياري، که سالها بلاتکليف زندگي ميکردند موافقت کرده بود.
با به اجراء گذاشته شدن قانون جديد مهاجرت و اقامت از آغاز سال 2005 ، بسياري اميدوار بودند که اجلاس وزراي فوق الذکر اينبار نيز با اجازه اقامت بخش بزرگي از خارجيان که سالهاست " دولدنگ " دارند مؤافقت نمايند. شدت اعتراضات آنقدر زياد بود که اينبار و درست چند روز قبل از تشکيل اين اجلاس، اتو شيلي وزير کشور آلمان با يک اقدام بيشتر تبليغي و فرصت طلبانه، خواهان اعطائ اجازه اقامت به آند سته از کو دکان و نوجواناني شد که توانسته اند خود را در جامعه آلمان جا انداخته و مشکل انتگراسيون ندارند. کارشناسان و فعالين امور پناهجويان گفته هاي شيلي را آنهم کوته زماني قبل از تشکيل اين اجلاس، بسيار ناروشن و مبهم اعلام کردند. چرا که براي مثال معلوم نميشد که تکليف خانواده اين کودکان و نوجوانان چه ميشود ويا اينکه جزئيات و شرايط طول زمان اقامت چگونه ارزيابي ميشود. از آنجا که اکثريت وزراي داخله ايالات آلمان با احزاب رقيب و اپوزسيون مي باشد، پيشنهاد اتو شيلي رد شد. امري که از سوي فعالين امور پناهندگي پيشاپيش حدس زده مي شد.
اينک اين سؤال مطرح است که با وجود اين همه فشار و سختي چکار بايد کرد؟ سازمانها و فعالين امور پناهجويان همچون پرو آزول، شوراي پنا هجويان در ايالت نورد راين وستفالن و برلين معتقدند که بايد دامنه اعتراضات را هر چه وسيع تر کرد.

01.07.05 حنيف حيدرنژاد
متن آلماني مربوط به جزئيات مصويات اجلاس وزراي ايالات شانزده گانه آلمان
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IMK-Beschluss vom 24. Juni 2005
Der Tenor der Beschlüsse der Innenministerkonferenz am 23. und 24. Juni 2005 ist eindeutig: Priorität Nummer eins ist die Rückkehr hier lebender Ausländer und die weitere Einschränkung des Zuzugs nach Deutschland. Nur afghanische Staatsangehörige können jetzt nach speziellen "Integrationsanforderungen" eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das von Otto Schily am Tag der Innenministerkonferenz überraschend geforderte Bleiberecht für Kinder und Jugendliche, die länger als sechs Jahre in Deutschland leben, ist nicht beschlossen worden.

Im Folgenden die Beschlüsse in Kurzform:

Kosovo:
Wie in der Vereinbarung vom 26. April 2005 zwischen den deutschen Behörden und der UNMIK beschlossen, werden die Abschiebungen von Ashkali und Ägyptern wieder aufgenommen und Roma-Straftäter abgeschoben. Eine Bleiberechtsregelung ist nicht beschlossen worden. Ein Bleiberecht wäre ein falsches Signal und könnte den gesamten Rückführungsprozess zum Stillstand bringen, so die Innenminister. Befürworter einer Bleiberechtsregelung sollten bedenken, dass diese die ethnischen Vertreibungen im Kosovo zementieren würden und so das Völkerrecht unterliefen.

Afghanistan:
In der Anlage zu Pressemitteilung ist die Regelung für afghanische Staatsangehörige veröffentlicht. Es handelt sich um den gleichen Wortlaut wie der nicht veröffentlichte Beschluss aus dem November 2004. Darin wird die Reihenfolge der zwangsweisen Rückkehr festgelegt und die Voraussetzungen für ein Bleiberecht. Ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis muss bis zum 23. September 2005 gestellt werden.
Zunächst sollen Straftäter zurückkehren (z. B. Verurteilungen von über 50 Tagessätzen - in der Summe), danach volljährige allein stehende Männer die noch keine 6 Jahre in Deutschland leben. Berücksichtigt werden sollen bei den "Rückführungen" außerdem die Dauer des Aufenthaltes, der Familienstand, sowie die Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen.
Die Bleiberechtsregelung stellt höhere Anforderungen als bisherige Altfallregelungen. Afghanische Staatsangehörige können in Deutschland bleiben, wenn sie am 24. Juni 2005 das 65. Lebensjahr vollendet und keine Familienangehörigen in Afghanistan, wohl aber in Deutschland haben, soweit sicher gestellt ist, das für Ihren Lebensunterhalt gesorgt ist. Begünstigt werden können auch Personen, die sich am 24. Juni 2005 seit mindestens 6 Jahren ununterbrochen in der Bundesrepublik aufhalten und weitere Voraussetzungen wie eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes und ausreichenden Wohnraum erfüllen. Dabei muss die betreffende Person "seit mehr als zwei Jahren in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen". Nur kurzfristige Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit sind unschädlich. Dabei richtet sich die Kurzfristigkeit nach der Gesamtdauer der Beschäftigung. Kinder müssen mit ihren Zeugnissen nachweisen, dass sie tatsächlich für den gesamten Zeitraum zwischen dem Beginn und dem Ende es schulfähigen Alters zur Schule gegangen sind.
Von der Bleiberechtsreglung sind Personen ausgeschlossen, die "behördliche Maßnahmen zu Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert" haben und in der Summe (das ist neu und härter) zu Geldstrafen über 50 Tagessätzen verurteilt wurden.

Irak:
Irakische Staatsangehörige werden vorerst nicht abgeschoben, weil die Sicherheitslage im Irak noch keine Rückkehr zulässt. Dennoch üben die Innenminister psychologischen Druck in Richtung Abschiebung aus. Sie sind der Meinung, dass mit der Abschiebung von Irakern "so bald wie möglich" begonnen werden solle. Zuerst sollen Personen zurückkehren, die schwere Straftaten begangen haben und die "Innere Sicherheit" gefährden.

Nachzug ausländischer Ehegatten:
Die Innenminister der Bundesländer wollen den Familiennachzug von ausländischen Ehegatten davon abhängig machen, dass beide Ehepartner das 21. Lebensjahr vollendet haben und der nachziehende Ehegatte über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Die Innenminister der Bundesländer bitten den Bundesinnenminister um die Aufnahme dieser Regelung in das 2. Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Sie begründen diese Einschränkung der Zuwanderung damit, dass Zwangsehen so verhindert werden könnten. Mit 21 Jahren könnten sich die jungen Erwachsenen besser gegen den auf sie ausgeübten Druck wehren. Außerdem könnten die nachgezogenen Ehegatten besser "in einer gleichberechtigten Partnerschaft ihre eigenen Ziele und Interessen verwirklichen", wenn sie die deutsche Sprache beherrschen.

http://www.if-id.de/files/de/Asyl/EU_staaten_AbschiebeFlueg.php

 

منبع: سايت انتگراسیون

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