UA 283/05                                        ai-Index: MDE 13/052/2005                                        1. November 2005 - bs

 

TODESSTRAFE / DROHENDE HINRICHTUNG

 

Iran:                                        Frau Shahla Jahed, 35 Jahre alt

Shahla Jahed ist Berichten zufolge in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden, nachdem der Oberste Gerichtshof des Iran das gegen sie verhängte Todesurteil bestätigt hat. Sie war für schuldig befunden worden, die erste Ehefrau ihres Mannes 2002 ermordet zu haben. Berichte deuten darauf hin, dass sie genötigt wurde, den Mord zu „gestehen“.

Shahla Jahed war die „zeitlich befristete Ehefrau“ von Nasser Mohammad-Khani, einem ehemaligen Stürmer der iranischen Fußballnationalmannschaft und Manager einer Fußballmannschaft in Teheran. Pressemeldungen zufolge war Shahla Jahed ursprünglich 2004 zum Tod durch den Strang verurteilt worden, nachdem man sie für schuldig befunden hatte, Laleh Saharkhizan, die „ständige Ehefrau“ von Nasser Mohammad-Khani, erstochen zu haben. Nach iranischem Recht können Männer und Frauen sowohl „per­manente“ als auch „zeitlich befristete“ Ehen führen. Im Rahmen einer „zeitlich befristeten Ehe“ vereinbaren die Ehepartner eine bestimmte Dauer der Ehe; danach verliert die Ehe automatisch ihre Gültigkeit.

Die Anklagebehörde machte dem Vernehmen nach geltend, dass Shahla Jahed die „ständige Ehefrau“, Laleh Saharkhizan, aus Eifersucht getötet habe. Zunächst war Nasser Mohammad-Khani der Komplizenschaft an dem Mord verdächtigt und mehrere Monate inhaftiert worden, kam später aber frei.

Shahla Jahed soll zu Beginn der Ermittlungen den Mord gestanden, während der Gerichtsverhandlung aber ihre Unschuld beteuert haben. Nachdem ihr im Dezember 2004 eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in ihrem Fall mitgeteilt worden war, erklärte sie Berichten zufolge: „Jeder weiß, unter welchen Umständen ich mein Geständnis abgelegt habe“. Der Verteidiger von Shahla Jahed geht davon aus, dass die Ermittlungen fehlerhaft waren und fordert deshalb die oberste Justizautorität des Landes, Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi, auf, eine Neuaufnahme der Ermittlungen anzuordnen.

amnesty international befürchtet, dass Shahla Jahed zu dem „Geständnis“ gezwungen wurde. Bislang hat die Organisation in diesem Jahr 67 Hinrichtungen im Iran dokumentiert, die tatsächliche Zahl könnte jedoch noch höher liegen.

 

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

 

amnesty international wendet sich vorbehaltlos gegen die Todesstrafe, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt; diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert.

 

 

 

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte E-Mails, Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • erklären, dass amnesty international das Recht und die Verantwortung von Regierungen anerkennt, mutmaßliche Straftäter strafrechtlich zu verfolgen, aber die Todesstrafe ablehnt, da sie eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe darstellt;
  • die Behörden auffordern, die Hinrichtung von Shahla Jahed zu stoppen und das gegen sie verhängte Todesurteil umgehend umzuwandeln;
  • sich angesichts der Meldungen besorgt zeigen, wonach ihr Anwalt die Ermittlungen als fehlerhaft bezeichnet hat, und sich nach den Einzelheiten des Gerichtsverfahrens, ihres Berufungsverfahrens und ihres Rechtsbeistands erkundigen;
  • fordern, dass die Angaben, denen zufolge Shahla Jahed zu einem „Geständnis“ gezwungen wurde, zum Gegenstand einer Untersuchung gemacht werden, deren Ergebnisse man anschließend veröffentlicht und deren Ziel es ist, die Verantwortlichen zu ermitteln und vor Gericht zu stellen;
  • die iranische Regierung daran erinnern, dass unter Folter oder Zwang abgelegte „Geständnisse“ laut Artikel 38 der iranischen Verfassung verboten sind („Alle Formen von Folter, die angewendet werden, um ein Geständnis oder Informationen zu erhalten, sind verboten“) und dass der Iran ein Unterzeichnerstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist und sich daher zur Einhaltung der dort festgelegten Bestimmungen verpflichtet hat, darunter Artikel 7 („Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden“);

 

APPELLE AN:

His Excellency Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei, Leader of the Islamic Republic, The Presidency, Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection, Tehran, IRAN
(Religionsführer - korrekte englische Anrede: Your Excellency)
Telefax: (00 98) 21-649 5880 („For the attention of the office of His Excellency, Ayatollah al Udhma Khamenei, Qom“)
E-Mail: info@wilayah.org

His Excellency Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi, Head of the Judiciary, Ministry of Justice, Park-e Shahr, Tehran, IRAN (oberste Justizautorität - korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail:
irjpr@iranjudiciary.org (“Please forward to HE Ayatollah Shahroudi”)

Hojatoleslam Mustafa Purmohammadi, Ministry of the Interior, Dr Fatemi Avenue, Teheran, IRAN
(Innenminister - korrekte Anrede: Your Excellency)
Telefax:  (00 98) 21-889 6203, (00 98) 21-889 9547, (00 98) 21- 665 0203
E-Mail: ravabetomomi@moi.gov.ir

KOPIEN AN:

Gholamali Haddad Adel, Majles-e Shoura-ye Eslami, Imam Khomeini Avenue, Tehran, IRAN
(Parlamentssprecher)   -   Telefax: (00 98) 21-646 1746

 

Botschaft der Islamischen Republik Iran; S.E. Herr  Seyed Mohsen Nabavi, ao. u. bev. Botschafter

Strohgasse 14 c, A-1030 Wien

Tel: +43-1-712 26 50, +43-1-712 26 57; Fax: +43-1-713 57 33, +43-1-713 46 94; Telex: 131 718; E-Mail: public@iranembassy-wien.at;

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. Dezember 2005 keine Appelle mehr zu verschicken.

Textvorschlag:

 

(Der Textvorschlag ist nur als Anregung gedacht. Falls Ihre Fremdsprachenkenntnisse ausreichen, dann verfassen Sie das Appellschreiben bitte selbst! Je individueller die Briefe sind, desto besser!)

 

(Entsprechende Anrede),

 

 

I am writing to express my grave concern with regard to SHAHLA JAHED, who is believed to be at imminent risk of execution. First I would like to say that I acknowledge that governments have a responsibility to bring to justice those suspected of criminal offences, but I state my unconditional opposition to the death penalty, as the ultimate cruel, inhuman and degrading punishment and violation of the right to life.

 

I therefore urge you to do everything in your power to stop the execution of Shahla Jahed and to commute her death sentence immediately.

 

Reportedly her lawyer has claimed that the case was not properly investigated. I would therefore be grateful if you could let me have details of her trial, her appeal and her legal representation.

 

As there have been rumours of torture, I call for an investigation into allegations that Shahla Jahed was coerced into confessing to the murder.

 

In this context I would like to remind you that confessions extracted under duress are prohibited by Article 38 of the Constitution of Iran which says that “All forms of torture for the purpose of extracting confession or acquiring information are forbidden”, and that Iran is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), of which Article 7 states that “No one shall be subjected to cruel, inhuman or degrading punishment”.

 

Thank you for your attention.

 

Yours respectfully,

 

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